finden Sie Informationen zu Corona aus dem Kultusministerium
Ab 24.11.2021 gilt eine neue Coronaverordnung:
Die drei wichtigen Punkte, die uns betreffen, sind:
Kinder der 1. und 2. Klassen müssen ihre Maske nun auch wieder am Platz tragen
Schon bei einem Verdacht (also einem positiven Selbsttest) wird sich die komplette Lerngruppe täglich (max. 5 Tage) bzw. bis zum negativen PCR-Test vermeintlich Infizierten testen müssen.
Gremienarbeit oder Elterngespräche sollen dringend digital bzw. unter der neuen 2G+ Regel stattfinden. (Es wird ein PCR- oder PoC-Test benötigt.)
Mit der Bitte um Beachtung:
Laut Rundverfügung vom 10.11. und gültig ab 11.11.21 gilt:
Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung in schulischen Gremien setzt ein negatives Testergebnis (PCR-Test 48 Std. gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Std. gültig) oder einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis voraus.
Bitte bringen Sie zur jeweiligen Veranstaltung einen entsprechenden Nachweis mit.
22.09.2021
Für ein Kind im 2.Jahrgang wurde eine Quarantänemaßnahme ausgesprochen.
Die wichtigsten neuen Regeln sind:
1. tägliche Testung bis 10.09.2021
2. Maskenpflicht auch im Unterricht
3. Wegfall des Händewaschens bei Ankunft in der Schule
4. Befreiung von der Präsenzpflicht nur noch für Risikogruppen möglich.