Unterrichtstage bis Schuljahresende für die roten und grünen Gruppen

 

15.5.2020

Der neue Fahrplan für den Wiedereinstieg in den Unterricht:

 

Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt sollen

 

-          -  die 2. Klassen nach Pfingsten, also ab dem 3.6. und

 

-          -  die 1. Klassen Mitte Juni, also ab den 15.6. wieder zur Schule kommen.

 

 

Dabei werden die Klassen in 2 Gruppen geteilt und jeweils abwechselnd, also an jedem 2.Tag zum Präsenzunterricht in die Schule kommen und an dem jeweils anderen Tag zu Hause lernen.

 

Alle weiteren Infos zur Gruppeneinteilung, Hygieneregeln und den neuen versetzten Stundenzeiten sowie der genaue Stundenplan für die eigene Klasse geht Ihnen rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Einstiegtermins zu.

 

30.4.2020

Hygieneplan für die Wiederaufnahme des Unterrichts ab 4.5.2020

Hygieneplan und -regeln Corona 04 2020.p
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2020_04_23_Nieders_chsischer_Rahmenhygie
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23.4.2020

 

Wiederaufnahme des Unterrichts für Klasse 4 ab 4.5.2020 

aktuell in Planung:

 

Die Klassen werden in 2 Gruppen (grün und rot) eingeteilt und erhalten an den entsprechend im Kalender gefärbten Tagen Unterricht. Im Focus stehen die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Sachunterricht. Die anderen Fächer werden anteilig und moderat berücksichtigt. Sportunterricht wird nicht erteilt.

 

 

16.4.2020

 

Die Schulen bleiben weiterhin geschlossen.

 

Eine Wiederaufnahme des Unterrichts zunächst nur für die 4. Klassen (in 2 Gruppen geteilt) ist ab 4.5.2020 vorgesehen.

 

Die Aufnahme des Unterrichts der Klassenstufen 3, 2 und 1 soll in der genannten Reihenfolge gestaffelt erfolgen.

 

Info aus dem Kultusministerium

 

 

 

Auch und gerade während der Schulschließung steht Ihnen unser Sozialarbeiter Herr Ziethen beratend zur Seite. Sollten sie Fragen zum Umgang mit den elterlichen Herausforderungen der Coronakrise haben, nutzen Sie gern den kurzen Weg Herrn Ziethen zu kontaktieren. Er ist erreichbar unter:

 

      0175/1125732  oder ziethen@caritas-lueneburg.de

 

 

27.03.3030

Tipps und Hinweise des Kultusministeriums für Erziehungsberechtigte

Informationen für Erziehungsberchtigte.p
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27.03.2020

Terminverschiebung Anmeldung weiterführende Schulen    

 

Anmeldetermine IGS:

■ Dienstag, 19.05.2020, 08:00-12:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr und
■ Mittwoch, 20.05.2020, 08:00 - 12:00 Uhr

 

Anmeldetermine übrige weiterführende Schulen:

Mittwoch, 27.05.2020, 08:00-12:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr und
■ Donnerstag, 28.05.2020, 08:00-12:00 Uhr

 

Neue Regelungen vom 20.03.2020

Schulschließungen vom 16.3. – 18.4.2020 als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus

 

Für die Dauer der als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus angeordneten Schulschließungen ist vorgesehen, für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr durch die Schule zu gewährleisten. Diese Notbetreuung ist auch für die Osterferien sichergestellt.

 

Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

 

•    Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

 

•    Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

 

•    Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

 

Ausgenommen von dieser Regelung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).

Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

 

Nach einer ersten Auswertung lässt sich festhalten, dass sich die Notbetreuung insgesamt über das Land betrachtet bewährt hat: Die Notbetreuungen stehen in notwendigem Maße bereit und werden in Kleinstgruppen umgesetzt. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz.

 

Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Personen insbesondere aus dem Gesundheitsbereich in stärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt werden.

 

Aus diesem Grund können Kinder ab sofort in die Notbetreuung auch dann aufgenommen werden, wenn allein ein/e Erziehungsberechtigte/r zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.

 

Schulschließungen - Fragen & Antworten für Eltern und Erziehungsberechtigte

 

Die Corona-Krise fordert uns alle, verantwortlich mit der Situation umzugehen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Hier finden Sie erste Fragen und Antworten.

 

Die FAQ des Niedersächsischen Kultusministeriums (Stand: 21.03.2020) gibt die folgenden Auskünfte:

Es gilt:

  • Der Unterricht fällt ersatzlos aus, ebenso der Betrieb von allen Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtigen Kindertagespflegestellen.

  • Die Kinder und Jugendlichen sollen zuhause sein.

  • Eine Notbetreuung in kleinen Gruppen findet statt.

    Notbetreuung

    Für wen ist die Notbetreuung?

    Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen und der Daseinsvorsorge tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

 

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,

  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,

  • besondere Härtefälle (etwa drohende Kündigung oder erheblichen Verdienstausfall) gehören dazu.

    Die Aufzählung ist nicht abschließend.

    Es sollen Kinder auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden können, wenn lediglich eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu den zentralen Berufsgruppen.

    Gibt es auch in den Osterferien an den Schulen eine Notbetreuung?

    Ja. Auch in den Osterferien (30.03.2020 – 14.04.2020) wird die Notbetreuung vorgehalten.

     An welchen Schulen findet Notbetreuung statt?

    Grundsätzlich an jeder Schule, die die Kinder und Jugendlichen der 1. - 8. Klasse sonst besuchen. Informationen hierzu erteilt die Schulleitung oder der Schulträger vor Ort.

    Findet eine Schülerbeförderung weiterhin statt?

    Ja, der Schulträger sorgt dafür.

    Gibt es ein Mittagessen?

    Nein, die Notfallbetreuung sieht grundsätzlich kein Mittagessen vor.

    Dürfen Eltern die Schule betreten?

    Grundsätzlich sollen möglichst wenige Aktivitäten an den Schulen stattfinden. Kontakte sollen auf das nötigste Maß reduziert werden. Es besteht kein Betretungsverbot, nur Unterrichtsverbot.

    Was passiert mit Schulen, über die das Gesundheitsamt eine Quarantäne verhängt?

    Für sie besteht ein Betretungsverbot. Kinder dieser Einrichtung können an anderen Schulen betreut werden, sofern sie nicht unter häuslicher Absonderung oder Quarantäne stehen. Antworten im Einzelfall erteilt die Schulleitung.

    Wie verhalte ich mich als Erziehungsberechtigte*r meinem Arbeitgeber gegenüber, wenn ich meine Kinder zuhause betreuen muss (nicht zugehörig zu den Berufsgruppe und kein Härtefall)?

    Diese Fragen können nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Wir brauchen das Verständnis und die Solidarität aller!

    Unterricht und Prüfungen

    Dürfen Unterrichtsmaterialien mit nach Hause genommen werden?

    Der Unterricht findet nicht statt, lernen ist nicht verboten.

    Dürfen Prüfungen durchgeführt und Noten erteilt werden?

    Nein, beides sind unterrichtliche Aktivitäten, die verboten sind.

    Wieso werden die Schülerinnen und Schüler nicht mit Aufgaben versorgt, zum Beispiel digital?

    Der Unterricht entfällt ersatzlos. Daher sind die Lehrkräfte nicht verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern Materialen zur Verfügung zu stellen und Aufgaben zur Bearbeitung zu übermitteln. Aufgaben, die seitens der Schulen gestellt werden, haben freiwilligen Charakter und dürfen nicht in die Leistungsbewertung einfließen. Dass sich viele Lehrkräfte dessen unbenommen darum kümmern, dass ihre Schülerinnen und Schüler Aufgaben erhalten, um zu lernen und Wissen zu erwerben, ist mit Blick auf den allgemeinen Bildungsauftrag zu begrüßen und belegt die hohe Professionalität vieler niedersächsischer Lehrkräfte. Lernen ist erwünscht.

    Finden Kammerprüfungen statt?

    Die Kammerprüfungen werden von den Kammern (zuständigen Stellen) in eigener Verantwortung organisiert. Die derzeitige Lagebewertung führt von hier zur Empfehlung, Prüfungen zunächst bis zum 19.04. auszusetzen. Am Lernort Schule können Prüfungen nicht durchgeführt werden.

     

 

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/aktuell-coronavirus-covid-19/schulschliessungen-fragen-antworten-fuer-lehrkraefte-und-erzieheungsberechtigte

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