Beurlaubungen

 

Die Beurlaubung von Schülern und Schülerinnen bis zu zwei Tagen erfolgt durch die Klassenleitung. Beurlaubungen von drei Tagen und mehr sowie vor und im Anschluss an Ferientage (also auch bei weniger als drei Tagen) erteilt auf Antrag die Schulleitung. Diese Anträge sind rechtzeitig und in schriftlicher Form an die Schulleitung zu richten.

 

 

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